Vorschlag: Warum nennen wir nicht alle Produkte, die nicht regional, fair und öko-logisch (nach strengen Kriterien) gekennzeichnet werden können, „Kolonialwaren“? Dazu würden dann u.a. auch Fleischprodukte von den Tieren gehören, die mit importierten Futtermitteln gemästet und/oder zusätzlich chemisch bzw. medizinisch aufgepäppelt wurden. (Vor 3 Monaten konnte ich in Chile sehen, wie u.a. „unsere“ Avocados produziert werden, danach war ich auch noch im, „Lithium-Dreieck“ im Norden Chiles, mit Bolivien und Argentinien). Als Slogan  der Kampagne daher: „Wir wollen keine Kolonialwaren (mehr)!“ Vielleicht könnte man an ein Negativ-Label denken: Alle Produkte, die - s. o., dürfen/sollen Kolonialwaren genannt werden.

Anknüpfen an die Diskussion im „Globalen Süden“: Ein zunehmend zentraleres Thema in den ehemaligen (?) Kolonien ist das Thema der Dekolonialisierung, mit anderen Worten: Denunzieren und Widerstand gegen die herrschende Neokolonialisierung (gleich Neoliberalisierun). Die Erinnerung an die Jahrtausende alten Weisheiten der indigenen Völker in Amerika, Afrika, Asien gewinnt dabei eine immer größere Bedeutung. So wird z.B. „Buen Vivir“ (gutes Leben) zunehmend als mögliche Alternative für das von Europa ausgehende Wirtschaftsmodell (Kapitalismus) diskutiert. Leider werden hierzulande in der aktuellen Diskussion um „buen vivir“ die tieferen Zusammenhänge (kulturell, phil.- theol.) oft kaum verstanden oder willkürlich benutzt. Die spirituellen Grundlagen der andinen Weltsicht wie auch anderer Jahrtausende alter Kulturen können Auswege aus der Sackgasse aufzeigen, in die uns die "Kosmovision" (Philosophie, Theologie, Wirtschaft) des christlichen Abendlands weltweit geführt hat. Siehe u.a. auch: Ein Vergleich der europäischen und der andinen  Kosmovision

 

Nun zum Thema „Lieferkette“ bzw. zur Unterstützung der Kampagne: Symbolische, auch griffige und einprägsame Begriffe erweisen sich oft als hilfreich, um bestimmte Botschaften zu transportieren. In meiner Kindheit (50er Jahre) gab es in meinem Dorf ein Kolonialwarengeschäft. So hieß dies damals wirklich, und man konnte dort u.a. Bananen kaufen. Inzwischen können wir (fast alle) es uns leisten, alltäglich jedwede Früchte und Produkte aus jedem beliebigen Teil der Welt auf unserem Esstisch zu haben. Nun mein

Vorschlag: Warum nennen wir nicht alle Produkte, die nicht regional, fair und öko-logisch (nach strengen Kriterien) gekennzeichnet werden können, „Kolonialwaren“? Dazu würden dann u.a. auch Fleischprodukte von den Tieren gehören, die mit importierten Futtermitteln gemästet und/oder zusätzlich chemisch bzw. medizinisch aufgepäppelt wurden. (Vor 3 Monaten konnte ich in Chile sehen, wie u.a. „unsere“ Avocados produziert werden, danach war ich auch noch im, „Lithium-Dreieck“ im Norden Chiles, mit Bolivien und Argentinien). Als Slogan und zur Unterstützung der Kampagne daher „Wir wollen keine Kolonialwaren (mehr)!“

PS: Vielleicht könnte man an ein Negativ-Label denken: Alle Produkte, die…. s. o., dürfen/sollen Kolonialwaren genannt werden.


Gesetzlicher Rahmen gegen gewissenlose Geschäfte 

(Veröffentlicht in drs.global.de, 1/2020), Newsletter der Diözese R.-S.)

Viele deutsche Unternehmen lassen ihre Produkte in Ländern des Globalen Südens herstellen, oder verarbeiten Rohstoffe aus diesen Ländern in ihren Produkten. Sie profitieren dabei von billigen Arbeitskräften und niedrigen Umweltauflagen. Schäden an Mensch und Umwelt gehören zum Geschäftsmodell. Für den Profit der Unternehmen bezahlen vor allem die Menschen vor Ort in Form von Ausbeutung, Unterdrückung von Gewerkschaften, Hungerlöhnen, Vertreibungen und Umweltverschmutzung. Deutsche Unternehmen verlagern nicht nur ihre Produktion ins Ausland, sondern auch ihre unternehmerische Verantwortung und die Schäden, die mit der Produktion einhergehen. Konfrontiert mit Rechtsverletzungen in ihren Lieferketten verweisen Unternehmen allzu gerne auf ihre unabhängigen Zulieferer bzw. Subunternehmer. Das darf nicht länger sein.

So schuften z.B. zehntausende Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Coltan-Minen im Kongo, Frauen in Textilfabriken in Bangladesch (sogar in der EU, z.B. Nordmazedonien), auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste oder auf Farmen in Lateinamerika für globale Konsumgüter („Kolonialwaren“). Diese Liste lässt sich weiterführen. Aus eigener Anschauung und Betroffenheit (Besuch vor Ort), Kolumbien 2018: Deutschland, als größter Steinkohleimporteur Europas, bezieht 20% seiner Kohle aus Kolumbien. Zunehmend extreme Armut und Gewalt, Zwangsumsiedlungen, Verwüstung bisher ökologisch wertvoller Regionen sind die Folge. Chile 2019: Mitten in staubtrockenen Gebieten werden Avocados (das neue „grüne Gold“) für den Export angebaut, deren Anbau ungeheure Mengen von Wasser benötigt. Kleinbauern mussten aufgeben oder wurden vertrieben. Im Dreiländereck mit Bolivien und Argentinien befinden sich die größten Lithium-Vorkommen der Welt (notwendig für „unsere“ E-Autos!). Auch hier beginnt nun die Vertreibung der indigenen Bevölkerung und die Umweltschäden sind verheerend.

Deutsche Unternehmen verlagern nicht nur ihre Produktion ins Ausland, sondern auch ihre unternehmerische Verantwortung und die Schäden, die mit der Produktion einhergehen. (Thema: Externalisierung). Konfrontiert mit Rechtsverletzungen in ihren Lieferketten verweisen Unternehmen allzu gerne auf ihre unabhängigen Zulieferer bzw. Subunternehmer und auf die vor Ort geltenden Bestimmungen, die vom jeweiligen Staat laut Zusicherung auch überwacht würden.

Am 10. September startete in Berlin die bundesweite Initiative für ein wirksames Lieferkettengesetz. Dieser Initiative haben sich bundesweit bisher 64 Organisationen angeschlossen, in unserer Diözese bisher u.a. die HA Weltkirche, die Betriebsseelsorge und die KAB. Auch der Diözesanrat wird sich damit befassen und sich eventuell dieser Initiative anschließen. Die KAB: „Mit freiwilligen Vereinbarungen würden jene Unternehmen geschützt, die skrupellos Mensch und Natur ausbeuten. Verantwortungsbewusste Unternehmen dürfen nicht länger gegenüber verantwortungsloser Konkurrenz benachteiligt werden."

Anforderungen an ein wirksames Lieferkettengesetz (u.a.):

  • Verankerung der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht von Unternehmen im deutschen Recht (auch EU)
  • Unternehmen müssen Risiken untersuchen, Maßnahmen ergreifen und Beschwerdestelle einrichten
  • Unternehmen haften auch für ihre von ihnen beauftragten Sub- und „Subsubunternehmen“
  • Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen verhängt (Bußgelder)
  • Unternehmen haften für vorhersehbare und vermeidbare Schäden - auch im Ausland

Dr. theol. Willi Knecht, Vorsitzender des Diözesanausschusses „Nachhaltige Entwicklung“